Die „Polisario“ wurde vom EU-Gericht zum Fischereiabkommen abgelehnt

Die „polisario“ hatte im Jahr 2014 eine Beschwerde vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht. Am 19. Juli habe ich eine Verfügung erlassen, die die Berufung zurückweist. Sie bestreitet den Kläger. Es stellt auch fest, dass „die an dieses Gebiet angrenzenden Gewässer [Sahara, Ed] nicht in den territorialen Geltungsbereich dieses Abkommens und dieses Protokolls fallen“, was offensichtlich an das frühere Urteil des Gerichtshofs, nicht des Gerichts, erinnert Agrarabkommen

Diese unterschiedlichen Überlegungen sind nicht länger von Bedeutung. Auf der einen Seite endete das angegriffene Fischereiabkommen am 14. Juli. Auf der anderen Seite werden das Agrarabkommen und das Fischereiabkommen angepasst, um den Entscheidungen der EU-Justiz Rechnung zu tragen.

Hier ist, was das Gericht in seinen Schlussfolgerungen schreibt:

„(…) Daher ist festzustellen, dass der Kläger unter Berücksichtigung der von ihm vorgebrachten Argumente jedenfalls nicht als Klagebefugnis im Sinne von Art. 263 Abs. 4 angesehen werden kann AEUV, zur Aufhebung des Beschlusses 2013/785 (siehe oben, Randnr. 43), so dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist, soweit sie dagegen gerichtet ist. (…)

„Die Klage ist daher insgesamt als unzulässig abzuweisen, ohne dass über die Zulässigkeit der Anpassung der Anmeldung konkret entschieden zu werden braucht (siehe oben, Randnrn. 31 bis 33).“

Der Fischereiminister Aziz Akahnnouch, der von Médias24 kontaktiert wurde, betrachtet dies als einen neuen Sieg für Marokko seit:

1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2. In jedem Fall endete die beanstandete Vereinbarung am 14. Juli 2018, fünf Tage vor dem Gerichtsbeschluss vom 19. Juli.

3. Das Gericht bleibt im Einklang mit den bereits vom Gerichtshof geäußerten ersten Beweggründen, deren zwei Agrar- und Fischereiabkommen nunmehr berücksichtigt werden.

4. Die Vereinbarung im Wesentlichen bleibt daher gültig.

5. Die „polisario“ hat, wie das Gericht feststellt, auch in diesem Fall keine Handlungsfähigkeit.

6. Es ist daher ein Sieg für Marokko, und ich erinnere daran, dass wir den beiden Abkommen, Landwirtschaft und Fischerei, ausdrückliche und formelle Verweise auf die Gebiete unserer südlichen Provinzen beigefügt haben. „

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