Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass die Geburt in der Westsahara vor 1975 keinen Anspruch auf die spanische Herkunftsnationalität gewährt, da das Hoheitsgebiet aus Gründen der Staatsangehörigkeit nicht als Spanien angesehen werden kann Stadion, in dem er spanische Kolonie war.
Die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs hat der Berufung der Generaldirektion Register und Notare gegen ein Urteil stattgegeben, mit dem die spanische Herkunftsnationalität eines 1973 in der Westsahara geborenen Beschwerdeführers erklärt wurde.