Erklärung des Royal Office

Es folgt eine Erklärung des Royal Office:

„Seine Majestät König Mohammed VI., Befehlshaber der Gläubigen, möge Gott ihm beistehen, Vorsitzender des Hohen Rates der Ulema, hat dem Rat am Freitag, dem 21. Dou Al Hijja 1445 H, entsprechend dem 28. Juni 2024, freundlicherweise seine Hohe Direktive erteilt, einige in den Vorschlägen des für die Überarbeitung des Familiengesetzbuchs zuständigen Gremiums enthaltene Punkte unter Bezugnahme auf die Grundsätze und Vorschriften der heiligen Religion des Islam und seiner toleranten Ziele zu prüfen und diesbezüglich eine Fatwa an die Hohe Anerkennung des Souveräns zu übermitteln.

Diese Überweisung erfolgt, nachdem das für die Überarbeitung des Familiengesetzbuchs zuständige Gremium seine Mission innerhalb der vorgegebenen Zeit erfüllt und seine Vorschläge an die Hohe Anerkennung Seiner Majestät des Königs übermittelt hat. In Anbetracht der Tatsache, dass sich einige Vorschläge auf religiöse Texte beziehen, hat der Souverän beschlossen, die Angelegenheit an den Hohen Rat der Ulema zu überweisen, der gemäß Artikel 41 der Verfassung das einzige Gremium ist, das befugt ist, offiziell genehmigte Fatwas herauszugeben.

Der Der Souverän forderte den Hohen Rat der Ulema außerdem auf, bei der Ausarbeitung seiner Fatwa den Inhalt des königlichen Briefes an das Regierungsoberhaupt zu berücksichtigen, in dem dazu aufgerufen wird, die Tugenden der Mäßigung und des offenen und konstruktiven Ijtihad zu übernehmen und gleichzeitig die von Seiner Majestät dem König, möge Gott ihn bewahren, wiederholt befürwortete Norm zu berücksichtigen, wonach man nicht erlauben kann, was verboten ist, und nicht verbieten kann, was erlaubt ist.

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