In der Affäre um Billig-Brustimplantate soll heute im südfranzösischen Aix-en-Provence das Berufungsurteil fallen. Angeklagt ist der Gründer der Firma PIP. Sie hatte zehntausende Brustimplantate mit billigem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon gefüllt.
Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence soll heute ein Berufungsurteil in der Affäre um Billig-Brustimplantate fallen. Angeklagt ist der 77-jährige Gründer des Herstellers PIP, Jean-Claude Mas. Sein Unternehmen soll zehntausende Brustimplantate mit billigem Industrie-Silikon statt Spezial-Silikon gefüllt haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert, die Entscheidung der ersten Instanz zu bestätigen und den PIP-Gründer für schwere Verbrauchertäuschung und Betrug mit vier Jahren Gefängnis zu bestrafen. Im Dezember 2013 war Mas auch zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt worden. Er wurde damals unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte.
Billig-Implantate reißen leichter
Das Problem mit den Billig-Brustimplantaten ist, dass die Industrie-Silikon-Kissen leichter reißen und so Entzündungen auslösen können. Auch in Deutschland ließen sich tausende Frauen die Implantate der Firma PIP einsetzen.