Drogenhandel per WhatsApp? Brasilien verhaftet Facebook-Manager

Der US-Konzern Facebook und WhatsApp haben die Festnahme eines leitenden Mitarbeiters in Brasilien kritisiert. Der Mann war verhaftet worden, weil sich der zum Facebook-Konzern gehörende Messengerdienst WhatsApp dagegen sperrt, Daten von Nutzern an die brasilianische Justiz herauszugeben.

Das Unternehmen sei enttäuscht über die extreme und unverhältnismäßige Maßnahme, hieß es in einer Stellungnahme von Facebook. Ein Richter hatte WhatsApp aufgefordert, einen Gesprächsverlauf zwischen mutmaßlichen Drogenhändlern an Ermittler herauszugeben. Als sich Facebook weigerte, wurde der hochrangige Facebook-Mitarbeiter Diego Dzodan in seiner Wohnung in São Paulo festgenommen, wie die Zeitung „Folha de São Paulo“ online berichtete.

Als Vizepräsident für Lateinamerika ist Dzodan nicht nur mit den Geschäften in Brasilien betraut. Der Internetdienst WhatsApp wurde 2014 von Facebook gekauft. Bereits im Dezember hatte die brasilianische Justiz ein Exempel statuiert: Weil WhatsApp in einem Kriminalfall Daten nicht herausgab, ließ eine Richterin den Messengerdienst landesweit blockieren. Nach 14 Stunden hob ein Berufungsgericht die Blockade auf und ersetzte sie durch eine Geldstrafe.

Aus der Sicht von Datenschützern reiht sich der Fall ein in die Debatte um staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf moderne Kommunikationsmedien. In den USA wird dabei derzeit vor allem um die Forderungen von US-Ermittlungsbehörden gestritten, die von dem kalifornischen Kultkonzern Apple Unterstützung beim Knacken eines iPhones erwarten.

Etappensieg für Apple

Im Streit um die Entschlüsselung von iPhones konnte Apple zuletzt einen Erfolg verbuchen: Ein New Yorker Richter entschied zu Wochenbeginn, dass die Behörden mit der Anweisung an Apple zur Entsperrung eines Handys ihre Befugnisse überschritten. In diesem Fall geht es um das iPhone eines mutmaßlichen Drogendealers – in einem separaten Fall wehrt sich Apple gegen eine Anordnung, das Smartphone eines Attentäters für das FBI zu knacken.

Der Richter James Orenstein erklärte in dem 50 Seiten langen Urteil, dass den Behörden die rechtliche Grundlage für die Anweisung an Apple fehle. „Die von der Regierung gewünschte Unterstützung kann nicht gewährt werden, weil der Kongress eine Gesetzgebung prüft, die zum selben Ergebnis führen würde, aber noch nicht beschlossen wurde“, schrieb Orenstein.

FBI nutzt 220 Jahre alte Rechtsgrundlage

Es widerspreche der Verfassung, vor einer Kongressentscheidung die Genehmigung für das Vorgehen zu erteilen. Die US-Antidrogenbehörde (DEA) und die Bundespolizei FBI hatten die Justiz eingeschaltet, um Apple zur Entsperrung eines im Jahr 2014 beschlagnahmten iPhones eines verdächtigen Crystal-Dealers zu zwingen. Sie mussten sich dabei auf den „All Writs Act“ stützen, ein Gesetz aus dem 18. Jahrhundert.

In dem anderen Fall widersetzt sich Apple bislang strikt einer gerichtlichen Anordnung, dem FBI bei der Entschlüsselung des iPhones von Sayed Farook zu helfen. Farook hatte Anfang Dezember mit seiner Ehefrau bei einem islamistischen Anschlag in San Bernardino 14 Menschen erschossen, ehe das Paar von der Polizei bei einem Schusswechsel getötet wurde.

Zuletzt zeigte sich Apple allerdings gesprächsbereit: Die Entscheidung, ob der US-Konzern das Smartphone eines Attentäters für das FBI knacken müsse, „sollte von Ihnen als Volksvertreter getroffen werden, und nicht von einer Anordnung, die sich auf ein 220 Jahre altes Statut gründet“, heißt es in einer Aussagenotiz von Apple-Chefjurist Bruce Sewell für eine für Dienstag angesetzte Parlamentsanhörung.

Verhandlung am 22. März

Nach dem Urteil Orensteins sagte ein Apple-Vertreter bei einer telefonischen Pressekonferenz, dieses treffe auch auf den San-Bernardino-Fall zu. Das in diesem Fall zuständige Gericht ist allerdings nicht an Orensteins Entscheidung gebunden. Unterschiedliche Urteile würden die Wahrscheinlichkeit für eine Anrufung des Obersten Gerichtshofs der USA erhöhen.

Eine mündliche Verhandlung im San-Bernardino-Fall ist für den 22. März angesetzt. Der Apple-Vertreter sagte, das Gericht sei in seiner Entscheidung zwar frei und könne zu einem anderen Urteil als Orenstein gelangen. Der Konzern hoffe aber, dass es dessen Argumentation folge. Schließlich solle in dem Fall eigens eine Software entwickelt werden, „um unsere Telefone zu knacken“.

 

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