„Das Abkommen setzt Rechtsstaatlichkeit auf allen Seiten voraus, in der Türkei ist diese zurzeit nicht gegeben“, sagte die Regierungsbeauftragte. Wegen der aktuellen Lage in der Türkei sei es „falsch, wenn wir rechtsstaatliche Entscheidungen dorthin auslagern“.
Antragstellung in Türkei problematisch
Zwar habedie Türkeiviele Anstrengungen zur Versorgung der drei Millionen Syrer im Land unternommen, räumte Kofler ein. Auch sei es richtig, dass Deutschland und die EU sich finanziell daran beteiligten. „Vieles an dem Flüchtlingsabkommen funktioniert jedoch nicht“, kritisierte Kofler. Sie beklagte „verschwindend geringe“ Zahlen von Syrern, die seit der Unterzeichnung des Abkommens im März legal aus der Türkei in die EU eingereist seien.
Problematisch sei zudem die Asylantragstellung in der Türkei. „Wir wissen, dass die Bearbeitung der Asylanträge von Afghanen, Irakern und Iranern in der Türkei nicht nach rechtsstaatlichen Regeln erfolgt“, sagte Kofler und forderte: „Darüber kann die EU, darüber können auch wir nicht einfach hinwegsehen.“
Andere Asylverfahren in Betracht ziehen
Die Bundesregierung müsse sich jetzt Gedanken machen über andere Asylverfahren, regte sie an. Möglich sei zum Beispiel ein weiterer Ausbau der deutschen Botschaften im Nahen und Mittleren Osten, wo Schutzsuchende ihren Asylantrag stellen könnten.
Unter dem Mitte März geschlossenen Abkommen nimmt die Türkei seit April auf den griechischen Inseln ankommende Flüchtlinge zurück. Dabei wurde ein besonderer Mechanismus für die Flüchtlingeaus Syrienvereinbart: Für jeden zurückgeführten Syrer nehmen die EU-Staaten einen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf. Seither ist die Zahl der Flüchtlinge, die über das Meerin Griechenlandankommen, stark gesunken.