Marokko und die Europäische Union (EU) weisen darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) das Urteil des Gerichts vom 10. Dezember 2015 für nichtig erklärt und damit dem Rat der Europäischen Union, der dieses erste Urteil angefochten hat, Den Antrag aller Mitgliedstaaten.
In einer gemeinsamen Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des Außenministers des Königreichs Marokko haben die beiden Seiten „das Urteil Mittwoch vom Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) zur Kenntnis genommen ), Über das Agrarabkommen zwischen Marokko und der Europäischen Union. “
Beide Parteien bemerken auch, dass „das CJEU entschieden hat, dass eine Nichtigkeitsklage gegen das Abkommen, die von der Polisario-Front eingeführt wurde,“ unzulässig ist „, so die Gemeinsame Erklärung.
„Der Beschluss des Rates der EU zur Umsetzung des Agrarabkommens zwischen der EU und Marokko bleibt in dieser Hinsicht in Kraft“, fügte die gleiche Quelle hinzu und fügte hinzu, dass beide Seiten alle möglichen Auswirkungen des Gerichts prüfen und zusammenarbeiten werden Angelegenheit im Zusammenhang mit ihrer Anwendung im Geiste der privilegierten Partnerschaft EU-Marokko und der in dieser Hinsicht vorgesehenen Mechanismen. “
„Beide Seiten bestätigen die Vitalität dieser privilegierten Partnerschaft und beabsichtigen, aktiv für ihre Entwicklung in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu arbeiten“, schloss die Gemeinsame Erklärung.