Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in der Asyldebatte die Wortwahl von CSU-Politikern gerügt. Ohne Namen zu nennen, bezeichnete er in der „Süddeutschen Zeitung“ zum Beispiel den Begriff „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptabel“. Diesen Begriff hatte CSU-Chef Horst Seehofer verwendet. Diese Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“, kritisierte Voßkuhle.
Zum Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mit Blick auf Asylanwälte und Flüchtlingshelfer benutzt hatte, sagte Voßkuhle: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.“
Zugleich mahnte Voßkuhle aber auch, man solle nicht immer gleich aus falsch verstandener „political correctness“ den Populismusvorwurf erheben. Zuspitzung gehöre nun mal zur politischen Auseinandersetzung. Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die „Grundannahmen unserer pluralen Demokratie“ untergrabe.
Zur möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung von Sami A., der früher angeblich Leibwächter des inzwischen getöteten Al-Kaida-Terrorchefs Osama bin Laden gewesen war, wollte Voßkuhle keine abschließende Bewertung abgeben, da die Umstände noch nicht ganz aufgeklärt seien. Grundsätzlich sagte er aber: „Gerichtliche Entscheidungen, seien sie von erstinstanzlichen Gerichten oder vom Bundesverfassungsgericht, sind von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen. Andernfalls ist das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, das wir uns gegenseitig in der Bundesrepublik gegeben haben. Ein Verstoß, der nicht zu tolerieren ist.“